9/1/2020
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen nach § 30 SGBVIII
Der Erziehungsbeistand nach § 30 SGBVII beschreibt eine Form der Hilfeleistung für Kinder und Jugendliche in Bezug auf Krisenintervention in deren Schule, Familie und ausgelagerten sozialen Systemen.Der Umgang mit dem direkten Umfeld der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen wird methodisch zur Zielerreichung genutzt. Dementsprechend steht die Stärkung von sozialen und personalen Ressourcen im Vordergrund. Die Bewältigung von Problemen soll im Rahmen von Fördermaßnahmen zu einer Verselbstständigung im alltäglichen Kontext führen. Ein persönliches Gespräch soll mögliche Hilfebedürfnisse aufdecken und dient einer gemeinsamen Zielsetzung, welche vor allem den Wünschen und Problemen des Kindes Raum und Gehör verschaffen soll.Dies ermöglicht auch die individuelle methodische Arbeit unserer Pädagog*innen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld des Jugendlichen, wie der beteiligten Bildungsinstitution oder der Familie, gehört zu unserem standardisierten Aufgabenfeld.Die Empfänger*innen unserer Erziehungsbeistandschaft profitieren von den Erfahrungswerten unserer langjährigen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitarbeitenden bei teamEXPERTE weisen ihre Handlungskompetenz durch ihre verschiedenen Abschlüsse in der Sozialen Arbeit nach.Ebenfalls wurde von ihnen die durch das Kultusministerium akkreditierte Zusatzqualifikation zum Erlebnispädagog*in erworben. Suchen Sie einen Dienstleister für die Maßnahme der Erziehungsbeistandschaft? Senden Sie uns eine Nachricht an [email protected] oder rufen Sie uns an unter 0221-96819490.